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Neue Zugangsvoraussetzungen für das Landesfamiliengeld und das Landeskindergeld

27.11.2025, 16:00

Erhöhung der zustehenden Beiträge für das Landeskindergeld

Mit Beschluss der Landesregierung vom 24.10.2025, Nr. 848, wurden die neuen Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur Auszahlung und Verwaltung des Landesfamiliengeldes und des Landeskindergeldes genehmigt. Die neuen Kriterien treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Neuerungen betreffend das Landeskindergeld

  • Die Höchstgrenze des ISEE-Wertes für den Bezug der Leistung wurde von 40.000 €auf 46.000 € angehoben.
  • Die zustehenden Beträge wurden erhöht und es wurde eine neue ISEE-Wertklasse zwischen 15.000,01 € und 30.000 € eingeführt.

Nachfolgend sind die neuen monatlichen Beträge aufgeführt, die je nach ISEE-Wertklasse des Antragstellers pro Kind zustehen.

Minderjährige Kinder

ISEE-KlasseBetrag
          0,00 € - 15.000,00 €76,00 €
15.000,01 € - 30.000,00 €68,00 €
30.000,01 € - 46.000,00 €60,00 €


Minderjährige Kinder mit Invalidität

ISEE-KlasseBetrag
          0,00 € - 15.000,00 €326,00 €
15.000,01 € - 30.000,00 €210,00 €
30.000,01 € - 46.000,00 €185,00 €


Volljährige Kinder mit Invalidität

ISEE-KlasseBetrag
          0,00 € - 15.000,00 €271,00 €
15.000,01 € - 30.000,00 €148,00 €
30.000,01 € - 46.000,00 €131,00 €


ACHTUNG! Alle Anträge um Landeskindergeld, die bereits in Zahlung sind und für welche die Monatsrate Jänner zusteht (Zahlung Ende Februar 2026), werden automatisch mit den neuen Beträgen neuberechnet. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Die Frist vom 30. September 2026 für die Erneuerung des Antrags für den Zeitraum März 2026 – Februar 2027 bleibt unverändert, um das Anrecht auf das Landeskindergeld ab März 2026 beizubehalten.

Neuerungen betreffend das Landeskindergeld und Landesfamiliengeld

Um die Rückkehr von Familien nach Südtirol zu unterstützen, gilt künftig die Voraussetzung des historischen Wohnsitzes von 15 Jahren auch ohne Nachweis, seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz wieder in Südtirol zu haben, als erfüllt.

Neuerungen betreffend das Landesfamiliengeld +

Der Beitrag wird bereits anerkannt, sofern der Privatsektor beschäftigte Vater mindestens einen vollen Monat Elternzeit in Anspruch genommen hat. Der höchstmögliche Bezugszeitraum des Beitrags von drei Monaten bleibt unverändert.