[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Allgemeine Akten

Rechtliche Grundlage: Art. 12 Abs. 1, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
1) Unbeschadet der Bestimmungen für die Veröffentlichungen im Gesetzblatt der Republik Italien laut Gesetz vom 11. Dezember 1983, Nr. 839 und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen auf ihren offiziellen Webseiten die Gesetzesverweise mit den entsprechenden Links zu den in der Datenbank „Normativa“ veröffentlichten und ihre Einrichtung, Organisation und Tätigkeit regelnden staatlichen Bestimmungen. Veröffentlicht werden außerdem die von der Verwaltung erlassenen Richtlinien, Rundschreiben, Programme und Anweisungen sowie jeder Akt, der allgemeine Verfügungen über die Organisation, die Befugnisse, die Ziele, die Verfahren enthält oder die die Verwaltung betreffenden Rechtsvorschriften auslegt oder Bestimmungen für deren Anwendung festlegt, einschließlich der Verhaltenskodex.
2) Was das Statut und die Gesetzesbestimmungen der Regionen zur Regelung der Befugnisse, Organisation und Durchführung der in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung fallenden Tätigkeiten anbelangt, werden die Eckdaten der offiziell aktualisierten Akte und offiziellen Texte veröffentlicht.

Die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz Bozen, A.S.W.E. genannt, errichtet mit Landesgesetz vom 22. Dezember 2009, Nr. 11, ist eine vom Land abhängige Körperschaft öffentlichen Rechts mit Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie. Die Agentur unterliegt der Aufsicht durch die Landesregierung und hat ihren Sitz in Bozen. Die Agentur hat als hauptsächliche Aufgabe die Verwaltung der Fonds für Fürsorgemaßnahmen und Ergänzungsvorsorge; außerdem pflegt sie die Ermittlungsphase und verfügt die direkte Auszahlung aller Fürsorgeleistungen an die Berechtigten, die von Landesgesetzen vorgesehen sind, sowie der Leistungen der Ergänzungsvorsorge, deren Verwaltung durch Staats- und Regionalgesetzen an das Land übertragen wurde.

Staatsgesetze

  • Normattiva (externer Link)
    Das Portal des geltenden Rechts

Bestimmungen zur Verhütung und Ahndung der Korruption und der Illegalität in der öffentlichen Verwaltung: Gesetz vom 6. November 2012, Nr. 190 (zweisprachige Version mit letzter Aktualisierung im September 2024)

Neuregelung des Rechtes auf Bürgerzugang und der Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen ("Transparenzdekret"): Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 (zweisprachige Version mit letzter Aktualisierung im Februar 2019) - aktueller einsprachiger Text mit den Änderungen gemäß gesetzesvertretenden Dekret vom 25. Mai 2016, Nr. 97 

Gesetze der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

Verordnung über die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang sowie der Rechte im Rahmen der Veröffentlichungs-, Transparenz- und Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung: Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Januar 2020, Nr. 4 

Gesetzliche Bestimmungen über die Organisation und die Aktivitäten der Agentur

Disziplinarordnung und Verhaltenskodex

Unabhängiges Bewertungsorgan, Bewertungsgremien oder ähnliche Organe

Die Agentur, als Körperschaft der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, verfügt über keine Prüfstelle oder Organismus mit ähnlichen Funktionen. Die Tätigkeit der Prüfstelle wird von dem Verantwortlicher für die Korruptionsprävention und die Transparenz übernommen.

Für weitere Informationen wird auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik Allgemeine Akten der Autonome Provinz Bozen verwiesen.

Letzte Aktualisierung: 23/04/2026